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SteuerStud Nr. 11 vom Seite 652

Grundstücksunternehmen: Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG

Chancen zur vollständigen Gewerbesteuerbefreiung nutzen

Dr. Lukas Karrenbrock

§ 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG stellt eine überaus praxisrelevante Kürzungsvorschrift für Grundstücksunternehmen dar, mit der im Ergebnis – unabhängig von der Rechtsform und somit auch für Kapitalgesellschaften – eine vollständige Befreiung von der Gewerbesteuer erreicht werden kann. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die gewerbesteuerliche Kürzung bei Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 bis 6 GewStG. Dabei sollen Beispiele die Regelung verdeutlichen.

I. Hintergrund

Während Personengesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz vermieten oder verpachten, mangels gewerblicher Betätigung nicht gewerbesteuerpflichtig sind, ist für Kapitalgesellschaften zu beachten, dass diese bereits aufgrund ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielen, § 8 Abs. 2 KStG, und somit grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig sind. Gleiches gilt für gewerblich geprägte Personengesellschaften, wie etwa eine „klassische“ GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH persönlich haftende Gesellschafterin ist und nur diese oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind, § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Kann die Gewerbesteuer von Personengesellschaften auf die pers...

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Grundstücksunternehmen: Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG

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