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FG Münster Urteil v. - 7 K 1183/10 U,F EFG 2014 S. 1970 Nr. 22

Gesetze: EStG § 18 Abs 1 Nr 1

Einkünfteermittlung

Frage der Erfassung von Wertzuwächsen als Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Abgrenzung zur Schenkung

Leitsatz

Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehören alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem freiberuflich Tätigen aufgrund seiner Leistungen zufließen. Vorteile werden für eine Tätigkeit gewährt, wenn sie durch das individuelle Tätigkeitsverhältnis veranlasst sind. Eine solche Veranlassung ist auch zu bejahen, wenn der Vorteil mit Rücksicht auf die Tätigkeit eingeräumt wird und sich die Leistung im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Tätigwerden erweist. Die betriebliche Veranlassung der Zuwendung einer Mandantin an ihren Rechtsanwalt ist anzunehmen, wenn diese ihren Eigentumsanteil an einer Eigentumswohnung zum Zwecke der Honorierung des Testamentsvollstreckeramts bereits zu Lebzeiten an den Anwalt überträgt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1970 Nr. 22
EStB 2015 S. 63 Nr. 2
KÖSDI 2015 S. 19191 Nr. 2
StBW 2014 S. 896 Nr. 14
EAAAE-76995

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FG Münster, Urteil v. 26.02.2014 - 7 K 1183/10 U,F

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