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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 189/13

Gesetze: UStG § 2 Abs. 2, UStG § 1 Abs. 3 Nr. 2a

Umsatzsteuer: keine Organschaft mit einer im Freihafen ansässigen Organgesellschaft

Leitsatz

Erbringt eine Muttergesellschaft gegenüber einer in ihr Unternehmen eingegliederten, im Freihafen ansässigen Tochtergesellschaft ("Organgesellschaft") sonstige Leistungen, die aufgrund der Fiktion des § 1 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a UStG "wie Umsatz im Inland" behandelt werden, sind diese steuerpflichtig und nicht als innerorganschaftliche Umsätze nicht umsatzsteuerbar, da trotz Fiktion als § 1 Abs. 3 UStG die Tochtergesellschaft nicht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 UStG im Inland gelegen ist.

Fundstelle(n):
BAAAE-76983

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 06.08.2014 - 2 K 189/13

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