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LG Mannheim 19.12.2013 23 O 50/13, NWB 43/2014 S. 3224

Umwandlungsrecht | Zu den Voraussetzungen des Umwandlungsberichts durch den Vorstand

Im Umwandlungsbericht des Vorstands (§ 192 UmwG) ist der geplante Formwechsel (hier: einer AG in eine KGaA) rechtlich und wirtschaftlich ausführlich zu begründen. Namentlich sind alle wesentlichen Vor- und Nachteile des Formwechsels für das Unternehmen und die Aktionäre darzulegen. Insoweit muss erkennbar sein, dass und warum der Formwechsel ein geeignetes Mittel zur Verfolgung der unternehmerischen Strategie ist und andere alternative gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen zum Formwechsel nicht infrage kommen. Dazu ist erforderlich aufzuzeigen, warum die Vorteile des Formwechsels überwiegen und die anderen Maßnahmen nicht gleichwertig sind. Dass sich der Vorstand ausführlich mit diesen denkbaren alternativen Maßnahmen beschäftigt hat, genügt damit den Anforderungen des § 192 Abs. 1 UmwG jedenfalls dann nicht, we...

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