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LAG Hamm Urteil v. - 10 Sa 503/14

Gesetze: § 15 AGG

Leitsatz

Leitsatz:

Bewirbt sich ein Arbeitnehmer ausschließlich auf altersdiskriminierende Stellenausschreibungen, so kann dieses Verhalten dafür sprechen, dass die Bewerbungen subjektiv nicht ernsthaft erfolgt sind, sondern lediglich die Geltendmachung einer Entschädigung nach dem AGG beabsichtigt ist. Ein solches Verhalten ist als rechtsmissbräuchlich anzusehen

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 47/2014 S. 3530
WAAAE-75242

Preis:
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LAG Hamm, Urteil v. 25.07.2014 - 10 Sa 503/14

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