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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 5 K 1039/10

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3, EStG § 12 Abs. 1, EStG § 12 Abs. 3, StBVV § 24 Abs. 1 Nr. 1

Keine Abziehbarkeit von Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung

Leitsatz

Steuerberatungskosten sind nur dann als erwerbsbedingte Aufwendungen abziehbar, wenn sie unmittelbar im Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung stehen. Die Einkommensteuererklärung folgt der Einkünfteerzielung und liegt im Bereich der Einkommensverwendung. Steuerberatungskosten für die Fertigung der Einkommensteuererklärung sind daher nicht als erwerbsbedingte Aufwendungen von den Einkommensteuerbemessungsgrundlagen abziehbar.

Fundstelle(n):
HAAAE-75033

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 08.11.2013 - 5 K 1039/10

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