Elektronische Übermittlung der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen an das FA ist eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen
Leitsatz
Bei der Erfassung der umsatzsteuerrechtlich relevanten Belege in einem Buchführungsprogramm zum Zwecke der elektronischen
Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung für den Auftraggeber an das FA handelt es sich um eine über die Ausnahmevorschriften
des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG hinausgehende Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 24/2014 S. 1135 DStR 2014 S. 2316 Nr. 46 DStRE 2015 S. 382 Nr. 6 EFG 2014 S. 2088 Nr. 23 SAAAE-75025
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