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NWB direkt Nr. 42 vom Seite 1079

Das Europäische Nachlasszeugnis: Der Erbschein von morgen?

Professor Dr. Wolfgang Burandt und Carina Dargel

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAE-74911 Mit der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) erhält das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) in die Verfahren der europäischen Nachlassabwicklung Einzug. Es soll zur Vereinfachung und Effizienz bei grenzüberschreitender Nachlassabwicklung beitragen. Das Dokument stellt einen unionsweiten, einheitlichen Erbnachweis dar und soll zukünftig sicherstellen, dass die zuständigen Stellen eines Mitgliedstaats die rechtliche Bedeutung des in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Dokuments kennen, dessen Wirkung akzeptieren und einer zügigen Abwicklung der Nachlasssache nicht im Wege stehen. Dafür hat das deutsche Bundesjustizministerium mit dem Referentenentwurf für ein „Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein ein neues Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRV) verfasst, das der widerspruchsfreien Eingliederung der EuErbVO in das deutsche Rechtssystem dienen soll.

Ausführlicher Beitrag s..

Eckdaten und Verfahren

Die Verwendung des ENZ ist nicht verpflichtend; das ENZ tritt vielmehr alternativ neben den Erbschein (Art. 62 Abs. 3 Satz 2 EuErbVO).

[i]Zuständige Stelle in Deutschland soll das Amtsgericht als Nachlassgericht seinDie Ausstellung eines ENZ erfo...

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