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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 1413/12

Gesetze: BewG § 198 ImmoWertVO

Grundstücksbewertung bei Vorerbschaft

Leitsatz

Der gemeine Wert bzw. Verkehrswert von Grundstücken, welche durch Erbschaft auf einen nicht in der Verfügung befreiten Vorerben übergehen, ist in Sachverständigengutachten nicht regelmäßig mit 0 € zu beziffern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
ErbStB 2014 S. 299 Nr. 11
EAAAE-74652

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 26.06.2014 - 4 K 1413/12

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