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IWB Nr. 19 vom Seite 739

Das neue DBA mit Costa Rica

Der mittelamerikanische Staat erweitert sein Abkommensnetz stetig

Christian Hensel

[i]DBA Costa Rica 2014 unter NWB LAAAE-73536In dem Bemühen, das deutsche Abkommensnetz zu erweitern, ist nunmehr auch mit Costa Rica ein DBA abgeschlossen worden. Bereits 1993 wurde ein erster Entwurf unterzeichnet, der aber insbesondere wegen der Datenschutzklausel immer wieder zurückgestellt wurde. Obwohl Costa Rica im Wesentlichen als Agrarland anzusehen ist, hat das Land durch den Beitritt zu einem Freihandelsabkommen mit den USA im Jahr 2007 an wirtschaftlicher Bedeutung gewonnen. Derzeit ist von einem abkommenslosen Zustand auszugehen.

I. Anwendungszeitpunkt und Aufbau

[i]Anwendung frühestens ab 2015Das neue Abkommen mit Costa Rica wurde am unterzeichnet und wird frühestens ab dem anzuwenden sein. Dem OECD-Musterabkommen weitgehend folgend, regeln die Artikel 1 bis 5 den Geltungsbereich des Vertragswerkes sowie die für die Anwendung des Abkommens wichtigen Definitionen. Die Artikel 6 bis 22 weisen dem Quellen- bzw. Belegenheitsstaat Besteuerungsrechte für die einzelnen Einkunftsarten zu. Artikel 23 regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch den Wohnsitzstaat für die dem Quellen- bzw. Belegenheitsstaat zur Besteuerung belassenen Einkünfte und Vermögenswerte. Die Artikel 24 bis 33 regeln den Schutz vor ...

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