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PiR Nr. 10 vom Seite 319

Werbekostenzuschüsse und Platzierungsgebühren an Kunden

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die M AG ist Markenartikelhersteller von Schokolade und erzielt ihren Umsatz hautsächlich gegenüber Handelsketten. Diese verlangen neben üblichen Preiszugeständnissen (Boni etc.) besondere Zuschüsse und Gebühren. So muss M etwa vorab pro Jahr sog.  Werbekostenzuschüsse zahlen. Als „Gegenleistung“ wird in den Wochenzeitungen usw. beigelegten Werbeprospekten des Händlers auch für die Produkte der M geworben. M hat keinen Einfluss auf die Größe und Häufigkeit der Werbeanzeige, die Verteilungsreichweite usw. und keinen Rückerstattungsanspruch, wenn die Werbeleistung unbefriedigend ist.

Außerdem verlangen einige Händler Platzierungsgebühren dafür, dass die Ware der M in den Verkaufsmärkten in besserer Regalposition (etwa augenhoch statt bodennah) präsentiert wird. Die dafür pro Jahr vorab gezahlte Gebühr wäre zu erstatten, wenn der Händler eine schlechtere Platzierung als abgesprochen vornehmen würde.

II. Fragestellung

Sind die Zuschüsse und Gebühren umsatzmindernd oder als (Vertriebs-)Aufwand auszuweisen?

III. Lösungshinweise

1. Regelungslücke in den gegenwärtigen IFRS

IAS 18.13 hält allgemein fest, dass bei Diskrepanz zwischen for...

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