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NWB Nr. 41 vom Seite 3056

Umsatzsteuerbetrug: Finanzverwaltung setzt Merkblatt zur Bekämpfung ein

von Dr. Daniel Kaiser, München

Die Finanzverwaltung verstärkt weiter ihr Vorgehen gegen Umsatzsteuerbetrugsaktivitäten. Seit einiger Zeit händigt sie an ausgewählte Unternehmer ein vierseitiges Schreiben mit der Überschrift „Merkblatt zur Umsatzsteuer, Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Missbrauchsverbots“ aus. In diesem sind insgesamt 40 aus Sicht der Finanzverwaltung verdächtige Umstände aufgezählt. Das Merkblatt steht in engem Zusammenhang mit dem (BStBl 2014 I S. 271). Nach diesem BMF-Schreiben soll es ausreichen, dass die Finanzbehörde objektive Umstände, dass der Unternehmer von einem Umsatzsteuerbetrug wusste oder hätte wissen müssen, substantiiert vorträgt. Sofern die Finanzbehörde dem nachkäme, obläge es im Rahmen seiner Feststellungslast dem Unternehmer, dies zu widerlegen. Hierzu müsse er nachweisen, dass er alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen, dass seine Umsätze nicht in einen Betrug einbezogen sind. Das steht im Widerspruch zur aktuellen Rechtsprechung des EuGH zum Vorsteuerabzug: Hiernach müssen die Finanzbehörden die objektiven Umstände dafür, dass der ...BStBl 2009 II S. 315

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