Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
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Sind entstandene Zivilprozesskosten nicht als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen, weil es an den --ex-ante zu bewertenden-- Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder an der Notwendigkeit der ergriffenen Maßnahmen bzw. der geleisteten Zahlungen gefehlt hat? Hinweis: Das Verfahren ist durch Beschluss vom bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren GrS 1/ 13 ausgesetzt.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
MAAAE-73660