Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlustes, obwohl Gewerbesteuermessbescheide für nachfolgende Besteuerungszeiträume bestandskräftig aufgehoben wurden?
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Ist für eine Personengesellschaft ein vortragsfähiger Gewerbeverlust festzustellen, obwohl Gewerbesteuermessbescheide für nachfolgende Besteuerungszeiträume mit der Begründung, sie habe keinen Gewerbebetrieb mehr unterhalten, bestandskräftig aufgehoben wurden? - Berechtigt der Befund, die Personengesellschaft sei nicht mehr als Gewerbesteuersubjekt anzusehen, zur rückwirkenden Aufhebung bestandskräftiger Verlustfeststellungsbescheide? - Welche Bedeutung hat ein möglicher Verlust der Unternehmens- oder Unternehmeridentität für die gewerbesteuerliche Verlustfeststellung?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
DAAAE-73650