Arbeitshilfe Februar 2016

Zur Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 158/2013 zur Wiedereinführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter zubereiteter oder haltbar gemachter Zitrusfrüchte mit Ursprung in China

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Ist die Durchführungsverordnung ( EU ) Nr. 158/2013 des Rates vom zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter zubereiteter oder haltbar gemachter Zitrusfrüchte (Mandarinen usw.) mit Ursprung in der Volksrepublik China gültig?

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB TAAAE-73636