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FG Köln Urteil v. - 2 K 3334/12 EFG 2014 S. 1919 Nr. 21

Gesetze: UStDV § 61 Abs 2 Satz 3 Richtlinie 2008/9/EG Artikel 10 UStG § 18 Abs 9 Satz 2 Nr 2

Umsatzsteuer

Voraussetzungen eines wirksamen Vorsteuervergütungsantrages hinsichtlich des Einreichens von Rechnungen und Einfuhrbelegen

Leitsatz

1. Dem Vorsteuervergütungsantrag sind auf elektronischem Weg Rechnungen und Einfuhrbelege in Kopie beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1000 � beträgt. Dieser Wortlaut kann nur dahingehend verstanden werden, dass die Rechnungen mit dem Antrag einzureichen sind, denn sie sind ihm ausdrücklich "beizufügen". Die Frist für die Antragseinreichung gilt damit folglich auch für die Einreichung der Rechnungen.

2. Nach Art. 10 der RL 2008/9/EG v. kann der Mitgliedstaat der Erstattung verlangen, dass der Antragsteller zusammen mit dem Erstattungsantrag auf elektronischem Weg eine Kopie der Rechnung einreicht, falls sich die Steuerbemessungsgrundlage auf einer Rechnung auf mindestens 1000 � beläuft. Auch die EG-RL sieht damit die Einreichung der Rechnung zusammen mit dem Antrag vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1919 Nr. 21
XAAAE-73156

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FG Köln, Urteil v. 05.06.2014 - 2 K 3334/12

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