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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 14 | Werbungskosten: Verlust einer Darlehensforderung

Der Verlust einer aus einer Gehaltsumwandlung entstandenen Darlehensforderung eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber kann nach einem aktuellen Urteil des BFH insoweit zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen, als der Arbeitnehmer ansonsten keine Entlohnung für seine Arbeitsleistung erhalten hätte, ohne seinen Arbeitsplatz erheblich zu gefährden.

Über einen interessanten Sachverhalt musste jüngst der VI. Senat des Bundesfinanzhofs urteilen. Das Überstundenguthaben eines Arbeitnehmers war – auf Basis einer Betriebsvereinbarung – in Genussrechtskapital umgewandelt worden. Als der Arbeitgeber später Pleite ging, wurden die Genussrechte wertlos. Fraglich war: Kann der Arbeitnehmer den Verlust als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigen?

Der Lohnsteuersenat des BFH hat dies bejaht – wie schon zuvor das Finanzgericht Köln in erster Instanz. Der Verlust einer Darlehensforderung eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, der aus einer Gehaltsumwandlung entstanden ist, kann demnach zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen. Und zwar dann, ...

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