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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 08 | Umsatzsteuer: Hin- und Rückgabe von Transportbehältern

Das BMF hatte im November 2013 die umsatzsteuerliche Behandlung der heute üblichen Tauschsysteme und Pfandgelder im Bereich der Transporthilfsmittel und Warenumschließungen geregelt. Die OFD Frankfurt/M. hat jetzt ergänzend darauf hingewiesen, dass Einweg-Verpackungen und Einweg-Transporthilfsmittel, in denen Waren transportiert werden und für die der Händler ggf. ein Entgelt zahlen muss, nicht unter die Regelungen im BMF-Schreiben fallen.

Mehrfach hat sich das Bundesfinanzministerium in den letzten Monaten damit befasst, was – aus umsatzsteuerlicher Sicht – bei der Hin- und Rückgabe von Transportbehältern im Groß- und Einzelhandel zu beachten ist.

Im November 2013 hatte das BMF die umsatzsteuerliche Behandlung der heute üblichen Tauschsysteme und Pfandgelder geregelt. Danach ist zum einen zu unterscheiden zwischen Transporthilfsmitteln – dazu zählen Paletten und Container – und Warenumschließungen, beispielsweise Umhüllungen und Unterlagen. Zum anderen ist zu differenzieren zwischen der Vereinbarung eines Pfandgelds und der Überlassung in einem Tauschsystem.

Die Hin- und Rückgabe eines Transporthilfsmittels gegen Pfand stellt jeweils eine eig...

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