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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 25 | Dienstwagen: Leasing-Sonderzahlung bei der Fahrtenbuchmethode

Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein geleastes Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung, ist nach einem aktuellen Urteil des FG Berlin-Brandenburg bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils eine bei Vertragsbeginn geleistete Leasing-Sonderzahlung auf die Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen. Die einmalige Sonderzahlung ist im Jahr der Zahlung also nicht in voller Höhe zu berücksichtigen. Über die Revision muss der Lohnsteuersenat des BFH entscheiden.

Wie ist eine Leasing-Sonderzahlung für einen Dienstwagen steuerlich zu behandeln, wenn im Jahr der Zahlung die Fahrtenbuchmethode angewendet wird? Diese Frage muss der Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs klären.

Eine GmbH stellte ihrem Geschäftsführer ein geleastes Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Im Streitjahr leistete die Gesellschaft eine Leasing-Sonderzahlung von 15.000 €. In der Bilanz bildete sie einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. Den geldwerten Vorteil ermittelte sie nach der Fahrtenbuchmethode. Die Sonderzahlung verteilte sie dabei auf die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags von 36 Monaten. Der so ermittelte Kilometersatz betrug 1,08 €. Demgegenüber vertrat das Finanzamt die Auffassung: Die einmalige Sonderzahlung ist

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