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BFH 05.06.2014 IV R 26/11, StuB 18/2014 S. 702

Rückstellung für gesellschaftsvertraglich begründete Pflicht zur Jahresabschlussprüfung?

Für die Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses einer Personenhandelsgesellschaft darf eine Rückstellung nicht gebildet werden, wenn diese Verpflichtung ausschließlich durch den Gesellschaftervertrag begründet worden ist (Bezug: § 5 EStG; § 40 FGO; § 249 HGB).

Praxishinweise

Das Bestehen einer nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB rückstellungsfähigen Verbindlichkeit setzt u. a. den Anspruch eines Dritten i. S. einer Außenverpflichtung voraus, die erzwingbar ist. Im Urteilsfall bestand keine gesetzliche (öffentlich-rechtliche) Verpflichtung zur Prüfung der Jahresabschlüsse nach § 1 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Satz 1 PublG oder HGB. Die freiwillige gesellschaftsvertragliche Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen objektiven Dritten stärkt im Ergebnis ausschließlich die einzelnen Gesellschafter. Der aus dem Gesellschaftsver...

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