Einkommensteuer: GmbH-Geschäftsanteile
als notwendiges Betriebsvermögen
Leitsatz
1. Für die Zuordnung eines
GmbH-Geschäftsanteils zum notwendigen Betriebsvermögen genügt es
nicht, wenn mit der Beteiligungsgesellschaft lediglich Geschäftsbeziehungen
unterhalten werden, wie sie üblicherweise auch mit anderen Unternehmen
bestehen. Die Beteiligung muss die gewerbliche Betätigung vielmehr
entscheidend fördern, etwa, indem sie den Absatz von Produkten des
Steuerpflichtigen gewährleistet, weil die Beteiligungsgesellschaft
ein wesentlicher Kunde des Steuerpflichtigen ist.
2. Die sog. Änderungssperre
des § 173 Abs. 2 Satz 1 AO betrifft nur Änderungen eines Steuerbescheids
gemäß § 173 Abs. 1 AO und nicht aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung
und außerdem nur die Bescheide über die Steuerarten und Besteuerungszeiträume,
die von der Prüfungsanordnung umfasst waren.
Fundstelle(n): StBW 2014 S. 814 Nr. 21 AAAAE-72773
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 21.07.2014 - 6 K 273/13
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