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NWB Nr. 38 vom Seite 2824

Mindestbesteuerung auch bei Definitiveffekten?

Thorsten Meyer

Mit Beschluss vom - I R 59/12 NWB JAAAE-72209 hat der BFH beschlossen, eine Entscheidung des BVerfG darüber einzuholen, ob die Regelungen zur Mindestbesteuerung gem. § 8 Abs. 1 KStG i. V. mit § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG sowie § 10a Satz 2 GewStG gegen das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.

Im zu beurteilenden Fall verfügte eine Kapitalgesellschaft (B-GmbH) über erhebliche vorinsolvenzliche Verlustvorträge, die im Wesentlichen aus Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen gegen eine weitere Kapitalgesellschaft (D-GmbH) resultierten. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der B-GmbH waren bei dieser infolge des Abschlusses einer für sie günstigen „Vereinbarung über die Abgeltung von Ansprüchen“ Zuschreibungen auf den – wie vorstehend erläutert – durch Teilwertabschreibungen geminderten Buchwert der Darlehensforderungen vorzunehmen, die im Abwicklungszeitraum gem. § 11 Abs. 2 KStG zu erheblichen Gewinnen führten. In Anwendung der Regelungen zur Mindestbesteuerung ließ das Finanzamt lediglich einen begrenzten Verlustabzug zu. Hiergegen richteten sich Klage und Revision.

Der BFH sieht im vorliegenden Fall die Grundrechte verletzt aufgrund eines Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG infolge eines Eingriffs in...

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