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Bilanzierung von Kundenbindungsprogrammen nach IFRS 15
Wesentliche Änderungen zu IFRIC 13
Kundenbindungsprogramme werfen seit ihrer Einführung sowohl in der nationalen als auch in der internationalen Rechnungslegung wesentliche Fragen insbesondere bezüglich des Realisationsprinzips auf . Dabei geht es zum einen darum, wann der auf die Prämien entfallende Umsatzanteil beim leistenden Unternehmen als Umsatz zu realisieren ist, und zum anderen, in welcher Höhe den Prämien ein Umsatzanteil zugewiesen werden muss. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über Bilanzierung von Kundenbindungsprogrammen nach IFRS 15 und zeigt die wesentlichen Änderungen zu IFRIC 13 auf.
Fischer, Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen nach IFRS 15, PiR 7/2014 S. 217 NWB PAAAE-68365
Mit IFRS 15 bleibt es vom Grundsatz bei der Behandlung von Kundenbindungsprogrammen als Mehrkomponentengeschäfte, bei denen die anteilige Umsatzrealisation erst bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen zu erfolgen hat. Die Abgrenzung erfolgt bilanziell jedoch nicht mehr nach der deferred revenue-method, sondern nach dem asset-liability-approach.
Die Aufteilung der Umsatzerlöse auf Hauptprodukt und Treue- oder Prämienpunkte erfolgt nach IFRS 15 nac...