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BFH 24.4.2014 V R 27/13, StuB 17/2014 S. 666

Umsatzsteuer | Flächenbezogener Verzicht auf Steuerfreiheit

Der Verzicht gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG kann auch teilweise für einzelne Flächen eines Mietobjekts wirksam sein, wenn diese Teilflächen eindeutig bestimmbar sind (Bezug: § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG).

Praxishinweise

Der Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 UStG ist bei der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG) nur dann zulässig, wenn der Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Unternehmer hat die Voraussetzungen nachzuweisen (§ 9 Abs. 2 UStG). Die Vorschrift steht nach Wertung des BFH im Einklang mit Unionsrecht. Einer Option zum teilweisen Verzicht auf die Steuerbefreiung für Vermietungsumsätze muss aber ein hinreichend objektiv nachprüfbarer Aufteilungsmaßstab zugrunde liegen. Das ist bei einer Abgrenzung de...

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