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StuB 17/2014 S. 668

Schadenersatz des Arbeitgebers bei fachlicher Ungeeignetheit des Mitarbeiters für Buchführungsarbeiten

Zieht ein Arbeitgeber einen nicht einschlägig ausgebildeten Mitarbeiter zu Buchhaltungsarbeiten heran, die erhöhte Sachkunde erfordern, obliegt ihm hierbei ein hohes Maß an Kontrolle und Steuerung. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach und will wegen der angeblichen Fehlleistungen des Mitarbeiters u. a. die Kosten der Fehlerbeseitigung durch eine externe Fachkraft/Steuerberater als Schadenersatz geltend machen, hat er dem Gericht hierfür die einzelnen Fehler in nachprüfbarer Weise darzulegen und ggf. zu beweisen. Insoweit genügt es nicht, wegen der „Vielzahl von Mängeln“ lediglich auf die Vernehmung des Steuerberaters als Zeugen zu verweisen ().

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