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BGH 17.7.2014 III ZR 218/13, NWB 37/2014 S. 2760

Haftungsrecht | Anrechnung von Steuervorteilen im Schadensersatzprozess des Anlegers

Zu den auf den Schadensersatzanspruch eines geschädigten Kapitalanlegers anzurechnenden Vorteilen gehören grds. auch die Steuern, die der Geschädigte infolge der Schädigung erspart hat. Da die exakte Berechnung von Steuervorteilen und die Gegenüberstellung der tatsächlichen mit einer hypothetischen Vermögenslage häufig einen unverhältnismäßigen Aufwand erforderten, ist eine solche Vorgehensweise nur dann erforderlich, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Geschädigte außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat. Im entschiedenen Fall erwarb der Kläger in den Jahren 1999 und 2000 Kommanditeinlagen in Höhe von insgesamt 130.000 € an zwei Fondsgesellschaften, der C. II und C. III KG. Er verlangt Rückzahlung der Einlagen Zug um Zug gegen Abtretung seiner Rechte an den Kommanditbeteiligung...

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