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BFH 25.6.2014 X R 16/13, NWB 37/2014 S. 2754

Einkommensteuer | Kein Sonderausgabenabzug für Versorgungsleistungen beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag

Gemäß sind nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden nicht als Sonderausgaben abziehbar.

Anmerkung:

Anders als die Vorinstanz geht der BFH mit dem BMF (s. BStBl 2010 I S. 227) davon aus, dass die Nutzungsüberlassung im Rahmen eines sog. Wirtschaftsüberlassungsvertrags nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 nicht mehr als Übertragung einer betrieblichen Einheit (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil oder 50 %iger GmbH-Anteil) zu sehen ist und damit nicht mehr zum Abzug altenteilsähnlicher Versorgungsleistungen als Sonderausgaben berechtigt. Der BFH folgt der schon ...

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