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§ 1 Abs. 2a GrEStG bei unmittelbarer Änderung des Gesellschafterbestands
Keine Begünstigung nach § 6 Abs. 3 GrEStG bei vermittelnder Kapitalgesellschaft
§ 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG ist auch dann erfüllt, wenn die Gesellschafterstellung einer zu 100 % am Vermögen einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligten GmbH aufgrund Abspaltung auf eine andere Personengesellschaft übergeht, an deren Vermögen der Alleingesellschafter der GmbH zu 100 % beteiligt ist. Eine Nichterhebung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 i. V. mit Abs. 1 Satz 1 GrEStG scheidet in diesem Fall aus (Konkretisierung des , BStBl 2012 II S. 917).
Abspaltung der Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft
Am Vermögen der Klägerin, einer grundbesitzenden GmbH & Co. KG (KG1), war als alleinige Kommanditistin die GmbH1 beteiligt, die eben-falls sämtliche Anteile der nicht vermögensmäßig beteiligten Komplementär-GmbH (GmbH2) hielt. Alleiniger Gesellschafter der GmbH1 war A. Die Beteiligungsstruktur bestand unverändert seit dem Jahr 1998. Mit notariellem Vertrag übertrug die GmbH1 im Jahr 2005 einen Teilbetrieb als Gesamtheit durch Abspaltung zur Neugründung (§ 123 Abs. 2 Nr. 2 UmwG) einer GmbH & Co. KG (KG2). Das übertragene Vermögen beinhaltete insbesondere die Beteiligungen der GmbH1 an der KG1 sowie an der GmbH2. Einziger Kommanditist der KG2 wurde A mit einer 100%...