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KSR Nr. 9 vom Seite 4

Verlust einer Darlehensforderung als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Versagung der Kreditgewährung durch außenstehende Dritte ist lediglich Indiz

Lukas Hilbert

Der Verlust einer vom Arbeitgeber zu erfüllenden Kapitalforderung kann für den Arbeitnehmer steuerlich abzugsfähiger Erwerbsaufwand sein. Zu den Aufwendungen im Sinne des allgemeinen Werbungskostenbegriffs nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zählen alle Vermögensabflüsse sowie unfreiwillig eintretende Substanzverluste in Geld und Geldeswert, sofern sie durch die nichtselbständige Tätigkeit veranlasst sind. Dies hat der BFH aktuell für einen Darlehensanspruch bejaht, der im Rahmen eines Genussrechtsmodells aus vorheriger (Gehalts-)Umwandlung eines Überstundenguthabens entstanden war.

Verlust von Genussrechtskapital

Der Kläger war Arbeitnehmer einer GmbH und wurde für das Streitjahr 2007 gemeinsam mit seiner Frau zur Einkommensteuer veranlagt. Im Zuge ihrer Steuererklärung machten die Eheleute einen Verlust von Genussrechtskapital vergeblich als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Dem fraglichen Forderungsausfall lag ein mehrstufiges Modell zugrunde, das in der Sachverhaltsdarstellung der Entscheidung umfassend beschrieben ist. Demnach hatten Betriebsrat und Geschäftsführung der GmbH im Jahr 1999 zunächst eine Betriebsvereinbarung mit Regelungen zur A...

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