Arbeitshilfe - Stand: 30.03.2016

Erbschaftsteuer keine Nachlassverbindlichkeit i.S. des § 1967 Abs. 2 BGB, § 325 InsO

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Erbschaftsteuer als Nachlassforderung zur Insolvenztabelle: Kann die Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit i.S.d. § 1967 Abs. 2 BGB qualifiziert werden, oder stellt sie eine Eigenschuld des Erben und somit gerade keine Nachlassverbindlichkeit dar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
SAAAE-72232