NWB-EV Nr. 9 vom Seite 291

Gesetze in der NWB Datenbank


In Ihrer NWB Datenbank finden Sie über 100 Steuergesetze und Verordnungen. Diese Vorschriften stehen Ihnen in aller Regel in der aktuellen Fassung und auch für zurückliegende Veranlagungszeiträume zur Verfügung. Denn: Ist ein Sachverhalt aus einem zurückliegenden Veranlagungszeitraum zu beurteilen, benötigt man einen älteren Rechtsstand der Gesetzgebung, d. h. man hat mehrere Gesetzbücher aufgeschlagen vor sich liegen. Oder: Sie schauen in die NWB Datenbank. Hinzu kommt eine Vielzahl weiterer Vorschriften auch aus anderen Rechtsbereichen.

Steuerliche Vorschriften suchen

Die NWB Datenbank beinhaltet nicht nur über 100 Steuergesetze und Verordnungen, sondern darüber hinaus auch über 400 Gesetze und Verordnungen für den Bereich Wirtschaftsrecht.

Für einen Überblick über die vorhandenen Gesetze klicken Sie auf der Startseite Ihrer NWB Datenbank die Kategorie „Gesamtübersicht“ und anschließend „Gesetze, Normen und DBA“ an. Dort können Sie die vorhandenen Normen nach Bedarf filtern.

So rufen Sie den Gesetzestext auf

Sie können die Gesetze wie bereits erwähnt über die Kategorie „Gesetze, Richtlinien und DBA“ aufrufen. Sie können aber auch den Titel eines Gesetzes eingeben. Ob Sie z. B. „Einkommensteuergesetz“ oder „EStG“ in das Suchfeld auf der Startseite eingeben – die Datenbank versteht Sie.

Selbstverständlich können Sie in der NWB Datenbank die von Ihnen gewünschte Vorschrift direkt aufschlagen. Egal ob Sie „363 aeao“, „AEAO § 363“ oder eine andere Schreibweise in das Suchfeld eingeben, Sie gelangen direkt zum AEAO zu § 363.

Welchen Stand hat das Gesetz?

Damit Sie leichter nachvollziehen können, durch welche Änderungsgesetze eine Norm betroffen ist, steht Ihnen eine ausführliche Änderungsdokumentation zur Verfügung.

Veranlagungszeitraum wählen

Der Stand bzw. die Fassung der Vorschrift wird stets oben rechts im grauen Balken angezeigt. Viele steuerliche Gesetze finden Sie in der NWB Datenbank auch mit früherem Rechtsstand – die zurückliegenden Veranlagungszeiträume reichen zurück bis 1996. Sie können den Veranlagungszeitraum auch bei der gerade aufgerufenen Norm oben rechts durch einen Klick auf „VZ: aktuell andere Version wählen“ wechseln.

Fundstelle(n):
NWB-EV 9/2014 Seite 291
NWB JAAAE-72086