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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1387/11 EFG 2014 S. 2090 Nr. 23

Gesetze: UStG § 4 Nr. 18; UStG § 4 Nr. 23MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchstabe i; MwStSystRL Art. 134

Steuerbefreiung für Landeszuschüsse für den Betrieb einer Mensa

Leitsatz

Eine GmbH, die sich vertraglich gegenüber dem Land zum Betrieb einer Mensa an einer Fachhochschule verpflichtet hat und dafür vom Land Zuschüsse erhält, kann sich für die Zuschüsse auf die Steuerbefreiung gemäß Art. 132 Abs. 1 lit. i MwStSystRL berufen.

Die Umsätze aus den an die Studenten verkauften Essenmarken sind dagegen nicht steuerbefreit, da insoweit wegen Wettbewerbs mit steuerpflichtigen Anbietern der Ausschluss gemäß Art. 134 MwStSystRL greift.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 10 Nr. 37
DStRE 2015 S. 1303 Nr. 21
EFG 2014 S. 2090 Nr. 23
UAAAE-72039

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 07.08.2014 - 6 K 1387/11

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