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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2747/12 EFG 2014 S. 1881 Nr. 21

Gesetze: EStG § 33, EStDV § 64 Abs. 1

Anforderungen an den qualifizierten Nachweis der medizinischen Indikation einer Maßnahme bei Hochintelligenz eines Kindes

Leitsatz

Die Einholung von psychologischen Gutachten spezialisierter Fachkräfte kann ein amtsärztliches Attest im Einzelfall dann ersetzen, wenn vom Amtsarzt entsprechende Spezialkenntnisse nicht erwartet werden können und eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen ausscheidet, da die Kasse die Übernahme der Behandlungskosten abgelehnt hat.

Ist nach dem Gutachten eine vorbeugende psychologische Therapie erforderlich, um das Auftreten einer Krankheit, bzw. seelischen Behinderung zu vermeiden, so kann den Eltern nicht zugemutet werden, abzuwarten, bis das Kind diese seelische Behinderung hat, um dann die Kosten der Behandlung dieser Krankheit als außergewöhnliche Belastung geltend machen zu können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1881 Nr. 21
EStB 2015 S. 66 Nr. 2
KAAAE-72038

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 01.10.2013 - 1 K 2747/12

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