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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 13 K 2635/12

Gesetze: EStG § 13 Abs. 1, EStG § 6b, EStG § 6c, EStR Abschn. 139 Abs. 5

Betriebsvermögen beim Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen durch Erben bei Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen durch den Erblasser

Leitsatz

Nach dem Erwerb verpachteter Grundstücke durch eine Erbengemeinschaft gehören diese zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen, wenn der Erblasser bei ihrem Erwerb stille Reserven gemäß §§ 6b, 6c EStG auf sie übertragen hat, die er zuvor bei der Veräußerung der von ihm selbst bewirtschafteten Flächen realisiert hatte. Die Erben sind nach dem Grundsatz von Treu und Glauben an das damals vom Erblasser ausgeübte Wahlrecht gebunden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ErbStB 2014 S. 274 Nr. 10
UAAAE-72013

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 24.03.2014 - 13 K 2635/12

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