Betriebsvermögen beim Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen durch Erben bei Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen
durch den Erblasser
Leitsatz
Nach dem Erwerb verpachteter Grundstücke durch eine Erbengemeinschaft gehören diese zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen,
wenn der Erblasser bei ihrem Erwerb stille Reserven gemäß §§ 6b, 6c EStG auf sie übertragen hat, die er zuvor bei der Veräußerung
der von ihm selbst bewirtschafteten Flächen realisiert hatte. Die Erben sind nach dem Grundsatz von Treu und Glauben an das
damals vom Erblasser ausgeübte Wahlrecht gebunden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): ErbStB 2014 S. 274 Nr. 10 UAAAE-72013
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 24.03.2014 - 13 K 2635/12
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