Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sind rückwirkende Steuergesetze generell verfassungswidrig?
Verfassungsrechtliche Grenzen für „Klarstellungen“ des geltenden Rechts durch den Gesetzgeber
[i] BVerfG, Beschluss vom 17. 12. 2013 - 1 BvL 5/08 NWB IAAAE-56177Wenn man Passagen einer neuen Entscheidung des BVerfG liest, die die Rückwirkung einer Gesetzesänderung, die der Gesetzgeber als „redaktionelle Klarstellung“ bezeichnet hatte, zum Gegenstand hat, könnte sich die Frage nach einer generellen Verfassungswidrigkeit rückwirkender Steuergesetze stellen. Das BVerfG hat jedenfalls mit seiner Entscheidung vom - 1 BvL 5/08 NWB IAAAE-56177 seine Rechtsprechung zur rückwirkenden Gesetzgebung erneut weiterentwickelt. Nachdem das BVerfG bereits mit seinen Entscheidungen vom - 2 BvL 1/03 NWB PAAAD-98309, 2 BvL 14/02 (BStBl 2011 II S. 76) und (BStBl 2011 II S. 86) den Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen gestärkt hat, hat es mit seiner neuen Entscheidung zur Rückwirkungsproblematik den Rechtsschutz des Steuerpflichtigen weiter ausgebaut. Hat er bereits 2010 den Kritikern der sog. Veranlagungszeitraum-Rechtsprechung eine Absage erteilt, hat er mit diese Veranlagungszeitraum-Rechtsprechung erneut bekräftigt. Das BVerfG hat darüber hinaus, wie Hey es darstellt, den Schutz des Bürgers für eine der wichtigsten Fallgruppen echter Rückwirkung – die rückwirkende gesetzgeberisc...