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NWB-EV Nr. 9 vom Seite 313

Der undankbare Beschenkte

Möglichkeiten zum Widerruf einer Schenkung,

Evelyn Heidtkamp

Die Gründe für eine lebzeitige Schenkung sind vielfältig. Oftmals stehen die Übertragung von Immobilien oder Gesellschaftsanteilen an Kinder oder Ehepartner im Vordergrund. Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge wird ein Familienwohnheim nicht selten gegen Vorbehalt eines Wohnungs- oder Nießbrauchrechts und Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung nebst Vorsorge- und Betreuungsvollmacht an einen Nachkommen übertragen. So auch in dem Fall, den der BGH im März dieses Jahres zum Schenkungswiderruf wegen groben Undanks zu verhandeln hatte (, NSW BGB § 530 (BGH-intern) NWB CAAAE-62954). Diese Entscheidung soll zum Anlass genommen werden, Rückforderungs- und Widerrufsmöglichkeiten des Schenkers darzustellen sowie deren Praxistauglichkeit näher zu beleuchten.

I. Schenkungen und Gründe für den Wunsch nach Rückabwicklung

Die Beweggründe für eine Schenkung können beispielsweise die Verringerung von Pflichtteilsansprüchen, der Erhalt von Vermögenswerten im Familienverbund, die Vermeidung eines Regresses des Sozialleistungsträgers, falls der Schenker auf staatliche Pflegeleistungen angewiesen sein wird (beispielsweise im Heim untergebracht werd...

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