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BFH 26.6.2014 VI R 94/13, NWB 35/2014 S. 2605

Lohnsteuer | Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn

Der geldwerte Vorteil aus dem verbilligten Erwerb einer Beteiligung, der im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung als Geschäftsführer gewährt wird, ist nach dem als Arbeitslohn zu berücksichtigen.

Anmerkung:

Das Urteil ist zu dem eher ungewöhnlichen Sachverhalt ergangen, dass dem Kläger ein Vorteil für künftig noch zu erbringende Dienstleistungen zugewandt wurde. Der Kläger war für eine 2006 gegründete GmbH als Kommunikations- und Motivationstrainer selbständig tätig, erwarb im Streitjahr (2008) 50 % der Anteile an der GmbH für 73.397,35 € und wurde zugleich zum Geschäftsführer der GmbH bestellt. Da der Unternehmenswert der GmbH im Zeitpunkt des Erwerbs 1.098.794 € betrug, erfasste das Finanzamt den dem Kläger zugefloss...

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