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BFH 3.6.2014 II R 45/12, NWB 35/2014 S. 2606

Erbschaftsteuer | Steuerbefreiung für letztwillige Zuwendung eines Wohnungsrechts an längerlebenden Ehegatten

Ein steuerbegünstigter Erwerb eines Familienheims i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG liegt nur vor, wenn der längerlebende Ehegatte von Todes wegen endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer als Familienheim begünstigten Immobilie des vorverstorbenen Ehegatten erwirbt und diese zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. Die von Todes wegen erfolgende Zuwendung eines dinglichen Wohnungsrechts an dem Familienheim erfüllt nach dem nicht die Voraussetzungen [i]Grundlagen „Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs und Berechnung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer“ NWB UAAAE-64192 für eine Steuerbefreiung.

Anmerkung:

Die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims erfordert nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut, dass der Nutzer Eigentum erwirbt. Diese Voraussetzung war im Streitfall nicht erfüllt, weil im zu besteuernden Erbfall die Kinder des Erblassers das ...

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