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BSG 21.11.2002 B 11 AL 17/02 R

Arbeitsförderung; | Kurzarbeitergeld nur an Arbeitnehmer in ungekündigtem Arbeitsverhältnis

Nach den Vorschriften des SGB III kann Kurzarbeitergeld nur gezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. Dabei ist unerheblich, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausgesprochen worden ist ().

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