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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 512

Betriebliche Altersvorsorge

Steuerliche Beurteilung aus Arbeitnehmersicht

Christiane Dürr

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein häufiges Thema in der Praxis. Dies liegt daran, dass prinzipiell jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge hat, sofern ein etwaig bestehender Tarifvertrag dem nicht entgegensteht. Wie die betriebliche Altersvorsorge im Detail aussieht, entscheidet der Arbeitgeber, ggf. auch in Rücksprache mit seinem Arbeitnehmer. Hierfür stehen dem Arbeitgeber fünf verschiedene Arten der betrieblichen Altersvorsorge zur Auswahl. Je nachdem, für welche Art der betrieblichen Altersvorsorge sich der Arbeitgeber entscheidet, ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen sowohl in der Ansparphase als auch in der Rentenbezugsphase, die im Folgenden dargestellt werden. Eines steht dabei allerdings von vornherein fest: Auch wenn der Arbeitgeber die Entscheidung über die betriebliche Altersvorsorge fällt, versteuern muss diese grundsätzlich der Arbeitnehmer.

I. Fünf verschiedene Arten der betrieblichen Altersvorsorge

Der Arbeitgeber hat die Auswahl zwischen fünf verschiedenen Arten der betrieblichen Altersvorsorge für seinen Arbeitnehmer:

  1. Pensionszusage/Direktzusage,

  2. Unterstützungskasse,

  3. Pe...

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