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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 23 | Dienstwagen: Werbungskostenabzug bei Überzahlungen des Arbeitnehmers

Liegt eine Zuzahlung für die Nutzung eines Dienstwagens, die von einem Arbeitnehmer an den Arbeitgeber gezahlt wird, über dem nach der Fahrtenbuchmethode ermittelten privaten Nutzungswert, ist der übersteigende Betrag nach einem aktuellen Urteil des FG Baden-Württemberg – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzuziehen. Die Revision ist beim BFH anhängig.

Das nächste Verfahren, das wir für Sie ausgewählt haben, ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen interessant. Es geht konkret um Angestellte, die eine Zuzahlung leisten zu einem vom Arbeitgeber gestellten Dienstwagen, den sie auch privat nutzen dürfen.

Zur lohnsteuerlichen Behandlung der Aufwendungen, die von Arbeitnehmern bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs selbst getragen werden, hatte das Bundesfinanzministerium im letzten Jahr ein recht ausführliches Schreiben veröffentlicht. Wir hatten in unserer Juli-Ausgabe 2013 darüber berichtet. Danach mindert ein pauschales Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung. Sowohl bei der Anwendung der 1 %-Regelung,...

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