Wissenschaftlicher Lehrpreis als Einkunft
aus nichtselbständiger Tätigkeit
Leitsatz
1. Preisgeld kann auch dann
leistungsbezogene steuerbare Einnahme sein, wenn die ausgezeichnete
Leistung vor einer Auslobung oder unabhängig von einer möglichen
Preisverleihung erbracht wurde und wenn - wie beim "Hamburger Lehrpreis" keine
Bewerbungen möglich sind, sondern nur Kandidaten vorgeschlagen werden können.
2. Konkrete berufliche Leistungen
des Beschäftigten können auch dann im Vordergrund stehen, wenn die
Auszeichnung sich auf das durch diese Leistungen gezeigte - evtl.
überobligatorische - Engagement und die insoweit notwendig immanente
persönliche Vorbildwirkung oder Grundhaltung erstreckt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1790 Nr. 20 JAAAE-71237
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 25.02.2014 - 3 K 126/13
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