Einspruchs- und Klagebefugnis des allein betroffenen Gesellschafters hinsichtlich der Bewertung einer Entnahme von Wertpapieren
aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft
Leitsatz
Der Gesellschafter einer Personengesellschaft ist in einem Verfahren, das allein die Bewertung der Entnahme von ihm selbst
zuvor gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebrachter Wertpapiere aus dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft
betrifft, einspruchs- und klagebefugt, wenn ihm anlässlich der Einbringung der Wertpapiere besondere Rechte (u.a. ein jederzeitiges
Entnahmerecht und ein alleiniges Gewinnbezugsrecht bezüglich der aus den eingebrachten Wertpapieren resultierenden Gewinne)
eingeräumt worden sind.
Fundstelle(n): HAAAE-71216
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FG Mecklenburg-Vorpommern v. 05.06.2014 - 3 K 393/13
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