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FG Mecklenburg-Vorpommern  v. - 3 K 393/13

Gesetze: FGO § 48 Abs. 1 Nr. 5, AO § 352 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1 S. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4

Einspruchs- und Klagebefugnis des allein betroffenen Gesellschafters hinsichtlich der Bewertung einer Entnahme von Wertpapieren aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft

Leitsatz

Der Gesellschafter einer Personengesellschaft ist in einem Verfahren, das allein die Bewertung der Entnahme von ihm selbst zuvor gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebrachter Wertpapiere aus dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft betrifft, einspruchs- und klagebefugt, wenn ihm anlässlich der Einbringung der Wertpapiere besondere Rechte (u.a. ein jederzeitiges Entnahmerecht und ein alleiniges Gewinnbezugsrecht bezüglich der aus den eingebrachten Wertpapieren resultierenden Gewinne) eingeräumt worden sind.

Fundstelle(n):
HAAAE-71216

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FG Mecklenburg-Vorpommern v. 05.06.2014 - 3 K 393/13

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