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StuB 16/2014 S. 627

Nichtigkeit des Ausschließungsbeschlusses wegen fehlender Einladung des betroffenen Gesellschafters

Soll ein Gesellschafter aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, setzt gem. Urteil des OLG Celle vom - 9 U 69/13 NWB QAAAE-67828 (ZIP 2014 S. 1123) – soweit die Satzung hierzu keine ausdrückliche Regelung enthält – die dafür erforderliche Ausschlussklage voraus, dass zunächst die Gesellschafterversammlung über diesen Schritt entschieden hat. Dazu sind sämtliche (in der Gesellschafterliste eingetragenen) Gesellschafter, darunter mithin auch der unmittelbar vom Ausschluss betroffene Gesellschafter selbst, ordnungsgemäß zu laden. Wird dies versäumt, führt der Ladungsmangel zur Beschlussnichtigkeit (§ 121 Abs. 3 AktG analog). Auf diese Nichtigkeitsfolge des Ladungsmangels kann sich der Gesellschafter jederzeit berufen (vgl. )...

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