Martin Weber

5 vor Steuerrecht

2. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69492-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-63552-6

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5 vor Steuerrecht (2. Auflage)

III. Körperschaftsteuer

1. Abgrenzung unbeschränkte und beschränkte KSt-Pflicht

263 [i]SteuerpflichtDie Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuerfür Körperschaften, Vereine und Vermögensmassen. Das Körperschaftsteuergesetz unterscheidet wie das Einkommensteuergesetz nach unbeschränkter (§ 1 KStG) und beschränkter (§ 2 KStG) Steuerpflicht.

Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen alle Körperschaften,

  • die in § 1 Abs. 1 KStG aufgeführt sind

  • und ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland haben.

264 [i]SteuersubjekteFolgende Rechtssubjekte sind nach § 1 Abs. 1 KStG körperschaftsteuerpflichtig:

  • Nr. 1: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, Europäische Gesellschaften etc.);

  • Nr. 2: Genossenschaften einschließlich der Europäischen Genossenschaften;

  • Nr. 3: Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit;

  • Nr. 4: sonstige juristische Personen des privaten Rechts;

  • Nr. 5: nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts;

  • Nr. 6: Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

265 [i]WelteinkommensprinzipWie bei der Einkommensteuer gilt das Welteinkommensprinzip. Dies bedeutet, dass nach § 1 Abs. 2 KStG grundsätzlich sämtliche in- und ausländischen Einkünfte der Steuerpflicht unterliegen. Dieser Grundsatz ist jedoch durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) stark eingeschränkt.

Beispiel

Die A-AG mi...

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