Steuerschuldner der Grundsteuer nach § 125 Abs. 2 BewG
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Bedingt Nutzung die Berechtigung zur Fruchtziehung? -
Ist Steuerschuldner der Grundsteuer nach § 125 Abs. 2 BewG die Klägerin als unberechtigte Nutzerin oder ist für die Nutzereigenschaft auf das Recht zur Fruchtziehung abzustellen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
QAAAE-70938