OFD Frankfurt/M. - S 7200 A - 2 - St 111

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen

Bezug: BStBl 2013 I S. 1386

Bezug: BStBl 2013 I S. 1638

Bezug:

Bezug: BStBl  2014 I S.  909

Mit (BStBl 2013 I S.  1386) wurde die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der heute üblichen Tauschsysteme und Pfandgelder im Bereich der Transporthilfsmittel und Warenumschließungen geregelt, in Abschn. 1.3. Abs. 9 UStAE, Abschn. 3.5. Abs. 3 UStAE sowie in Abschn 10.1. Abs. 8 UStAE entsprechende Hinweise aufgenommen und Abschn. 3.10. Abs. 5a UStAE neu hinzugefügt.

Das (BStBl 2013 I S.  1638) enthält eine Regelung zur Anwendung der Grundsätze des (a. a. O.) und eine Übergangsregelung für Umsätze, die bis zum getätigt werden.

Mit (BStBl 2014 I S.  909) wird die Übergangsregelung bis zum verlängert.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Einwegverpackungen und Einwegtransporthilfsmittel (wie z. B. Kartonagen), in denen die Waren transportiert werden und für die der Händler ggf. ein Entgelt zahlen muss, nicht unter die Regelungen laut fallen. Diese Behältnisse sind nicht dazu bestimmt, zum Endabnehmer zu gelangen. Sie werden nach Gebrauch oft der Papierverwertung zugeführt und können nicht zurückgegeben werden. Die Lieferung dieser Behältnisse ist als Nebenleistung zur Lieferung der Waren zu qualifizieren.

Die Rundverfügung vom – Az. w. o. – ist überholt und wird aufgehoben.

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Fundstelle(n):
VAAAE-70705