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Argon GmbH und Gesellschafter – Amalie und Brigitte
Korrektur von Steuerbescheiden nach den § 129, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 173 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO – Berichtigung von materiellen Fehlern – Einspruchsverfahren im Falle der einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen – Haftung nach § 71 AO bei der Rückforderung von Investitionszulage – Steuerstrafrecht – Feststellungsverjährung
Hier finden Sie die Klausur als PDF:
Bearbeitungshinweis
Für die Lösung der einzelnen Sachverhalte werden folgende Bearbeitungszeiten vorgeschlagen:
Sachverhalt 1: 1 Stunde 50 Minuten
Sachverhalt 2: 2 Stunden 30 Minuten
Sachverhalt 3: 1 Stunde 15 Minuten
Sachverhalt 4: 1 Stunde 25 Minuten
I. Sachverhalte
I. Sachverhalt
1
Der für die unbeschränkt
körperschaftsteuerpflichtige Argon GmbH bestimmte, nicht mit Nebenbestimmungen
versehene Körperschaftsteuer-(KSt-)Bescheid 2012 wurde am zur Post
gegeben und ist inzwischen bestandskräftig.
Ihm ist u. a. zu entnehmen, dass das zu versteuernde Einkommen 2012 100.000 € und die tarifliche (= festgesetzte) KSt 15.000 € beträgt. Am beschloss die Gesellschafterversammlung eine Gewinnausschüttung über 70.000 € für das Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr 2012. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer und des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags wurden den Gesellschaftern am insgesamt 51.537,50 € gutgeschrieben (die GmbH-Anteile gehören zum Betriebsvermögen des Einzelgewerbebetriebs des Gesellschafters Egon Argon (EA), bei den übrigen drei Gesellschaftern zu deren Privatvermögen). Der Gewi...