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BFH 20.3.2014 V R 4/13, StuB 15/2014 S. 587

Umsatzsteuer | Steuerbare Leistungen eines Sportvereins

(1) Zahlungen Dritter für die steuerbare Tätigkeit eines Vereins können Drittentgelt i. S. von § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG sein, wenn der Verein die Mitgliedsbeiträge z. B. nicht kostendeckend festsetzt. (2) Vermögensverwaltung i. S. von § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG i. V. mit § 64 Abs. 1 AO und § 14 Satz 1 und 3 AO setzt eine nichtunternehmerische (nichtwirtschaftliche) Tätigkeit i. S. von § 2 Abs. 1 UStG (Art. 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 77/388/EWG) voraus. Vermögensverwaltung ist danach z. B. das bloße Halten von Gesellschaftsanteilen, nicht aber die entgeltliche Überlassung von Sportanlagen. (3) Sportanlagen können an Vereinsmitglieder aufgrund der Wettbewerbsklausel in § 65 Nr. 3 AO außerhalb eines Zweckbetriebs überlassen werden (Bezug: § 1, § 4, § 10, § 12 UStG; § 65 AO; Art. 2, Art. 11, Art. 12, Art. 13, Anh. H Nr. 14 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

(1) Der EuGH hat mit Urteil vom - C-174/00 NWB CAAAB-72618 „Kennemer Golf & Country Club“ (BFH/NV 2002 S. 95) Mitgli...

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